GeeCON 2009
Hans Werth sagt:Der Hinweis auf das WB der deutschen Sprache, 1838 [Neuer Begriff macht die Runde: „Gutteln“, 01.04.2011], ist zwar ltiusg, aber wenig fcberzeugend. Man darf ihn der Gattung Volksetymologie zuschreiben, wie S. 270 des WBDS, zeigt: „gutteln, guttern, tf6nen, wie eine aus einem enghalsigen Gefe4df gegossene Flfcssigkeit; eine zu giedfen gehf6rige Ableitung des Worts“. Und „gutteln“ macht keineswegs „die Runde“ …Aber in einer anderen historischen Quelle 1835 findet sich im Druckexemplar, ganz unten rechts in kleiner Schrift, eine „Anmerkung des Setzers „Nr. 60 ‚Ei so lfcg’ ist ein Plagiat aus der >Dorfzeitung<“. Wfcrde dies heute, eine abhe4ngig besche4ftigte Insider-Person in Print-Dokumente einffcgen, wfcrde sie nicht nur fristlos entlassen, sondern auch noch mit Schadensersatzklagen von Autor und Verlag etc., konfrontiert.Von jenem f6ffentlichen Ruf nach Identifizierung der sog. „Plagiatje4ger“ sollte man sich nicht erneut te4uschen lassen. Denn jene, dem Vroniplag reiche Ernte ermf6glichende Autoren, geht es um solche Absichten. Und sie haben ihre grodfzfcgigen „Doktorve4ter“ vielleicht sogar als Mitwisser in der Hand, die ihnen vielleicht gekfcnstelte universite4re Absolution schon um des eigenen Rufes willen erteilen. Ein Schelm wer dabei das Kre4henprinzip assoziiert. Und schliedflich stehen die possierlichen Kre4hen unter Naturschutz.Nichts gegen das ‚Googeln’, dass voreilig als „Sfcnde wider den Geist der Wissenschaft“ angeprangert wird. Es geht ausschliedflich um korrekte Verwendung sowohl formal wie inhaltlich. Das Internet bietet verschiedene Ebenen: Etwa Nachschlagesammlungen wie Wikipedia oder e4hnliche. Schf6ne Sammlung, die sehr hilfreich sein kf6nnen, um andere Quellen aufzuspfcren. Die Inhalte selbst sind allerdings mit Vorsicht zu geniedfen und bedfcrfen IMMER der dcberprfcfung des Originals. Audferdem, manchmal werden Daten oder Zeichen geringffcgig ‚variiert’ und damit eine Finte ffcr ‚geistige Diebe’ gelegt. Oft wird eine (Pseudo-)Quelle angegeben, die im Wiki-Artikel oder e4hnlichen Sammlungen wie ein Beweis erscheint, sich aber nicht als Beleg des damit verbundenen Satzes bzw. darin enthaltener Behauptungen, erweist.